Vogelmonitoring in Europäischen Vogelschutzgebieten
Lagebeschreibung
Die 742 Europäischen Vogelschutzgebiete Deutschlands sind über alle Landschaften und Bundesländer verteilt. Auch größere Bereiche der Meeresflächen wurden zum Vogelschutzgebiet erklärt.
Beschreibung
Für alle Arten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, sowie für weitere regelmäßig wandernde Arten nach Artikel 4 (2) der Vogelschutzrichtlinie wurden Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedstaaten über Bestände und Trends dieser Arten an die Europäische Union berichten. Detaillierte Informationen zu den Vorkommen der wertgebenden Arten im Gebiet sind für das wirksame Management notwendig. Das Monitoring rastender Wasservögel liefert eine gute Datenbasis für den Aspekt der Überwinterung. Bei den Brutvögeln sind derzeit nur für wenige Anhang-I- sowie weitere sogenannte Triggerarten (Vogelarten, die Anlass für die Schutzgebietsausweisung nach Art. 4, Abs.1 und 2 VRL waren) belastbare Trendangaben möglich, die aus jährlich nach Standardmethoden erfassten Einheiten stammen. Die laufende Umstellung des Monitorings seltener Brutvögel hin zu einem probeflächenbasierten Programm, birgt gute Chancen, die Kenntnisse über die Veränderungen der Vogelbestände in den Europäischen Vogelschutzgebieten zu verbessern. In Kombination mit wiederholten Gesamtbestandsermittlungen durch die Länder (alle sechs Jahre) können mit diesen Erfassungen zukünftig die verschiedenen Fragen zum Schutz der Vogelarten in den Schutzgebieten beantwortet werden. Dazu ist ein weiterer Ausbau dieses Monitorings notwendig. Auch die Habitate der Vogelarten sollen dabei betrachtet werden.
Wie kann ich mitmachen?
Das ehrenamtlich getragene Rast- und Brutvogelmonitoring wird bundesweit vom Dachverband Deutscher Avifaunisten koordiniert. Sie können sich ehrenamtlich am Monitoring rastender Wasservögel (MrW), am Monitoring seltener Brutvögel (MsB)und am Monitoring häufiger Brutvögel (MhB) beteiligen (siehe Weiterführende Informationen).