Förderung und Kofinanzierung
Kofinanzierung Ökosystem-Monitoring und Insekten-Monitoring
Zu den Aufgaben des Monitoringzentrums gehört die Koordinierung und Kofinanzierung neuer Monitoringprogramme, die durch die Bundesländer umgesetzt werden. Die Kofinanzierung neuer Monitoringprogramme bedient wesentliche Handlungsfelder aus dem Grobkonzept des Monitoringzentrums:
- Bundesweites Biodiversitätsmonitoring weiterentwickeln
- Daten und Informationen zugänglich machen und bereitstellen
- Erfassungs- und Auswertungsmethoden weiterentwickeln
- Zusammenarbeit und Wissenstransfer fördern
Die Gremien des Monitoringzentrums haben das Ökosystem-Monitoring (ÖSM) und das Insekten-Monitoring als erste Programme für die Kofinanzierung durch den Bund ausgewählt.
Das Ökosystem-Monitoring wurde durch das BfN im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entwickelt und erfasst wiederholt, systematisch und flächendeckend Daten zu Zustand und Veränderungen der Biotope auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Damit können Veränderungen dieser Biotope der Gesamtlandschaft, von Salzgrünland und Hochmoor bis hin zu Brombeergebüsch und Buchenwald gezielt ermittelt werden.
Mit dem bundesweiten Insekten-Monitoring sollen häufige und seltene Insekten in Deutschland einheitlich, systematisch und regelmäßig erfasst werden. Diese Erfassungen ermöglichen bundesweit gültige Aussagen zu Zustand und Entwicklung der Insektenfauna und bieten die Basis für weitergehende Analysen, zum Beispiel zur großräumigen Wirksamkeit von Programmen und Instrumenten zum Schutz der Insekten.
Grundlage für die Kofinanzierung dieser Monitoringprogramme bilden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern.
Stand und Ausblick
Am 23. August 2024 wurde die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Finanzierung der Durchführung des bundesweiten Ökosystem-Monitorings (Verwaltungsvereinbarung ÖSM) verabschiedet. Während erste Länder dieser Vereinbarung beitreten, wird mit Hochdruck an der Realisierung des Insekten-Monitorings gearbeitet. Das BfN erarbeitet dafür derzeit die fachlichen Grundlagen. Das Insekten-Monitoring wird zunächst die Bausteine Tagfalter und Heuschrecken umfassen, eine zukünftige Erweiterung soll jedoch ermöglicht werden. Die Abstimmung eines ersten Entwurfs der Verwaltungsvereinbarung für das Insekten-Monitoring ist im Frühjahr 2025 geplant, damit die Verabschiedung möglichst zeitnah erfolgen kann.
Förderung von Leuchtturmprojekten
Das Monitoringzentrum bietet darüber hinaus finanzielle Unterstützung für bundesweite Citizen-Science-basierte Monitoringprojekte, die sogenannten „Leuchttürme“. Es leistet mit dieser Förderung, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des bundesweiten Biodiversitätsmonitoring und stärkt damit das gesellschaftliche Engagement für Biodiversität.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Leuchtturmprojekte erfüllen folgende Voraussetzungen:
Die Projekte verfolgen einen Citizen-Science-basierten Ansatz, der das gesellschaftliche Engagement für die biologische Vielfalt stärkt und fördert, beispielsweise Erkenntnisgewinn für Verbreitung und Häufigkeit und/oder Gefährdung, Grundlage für Schutzmaßnahmen.
Die Projekte erfreuen sich sehr großer Beliebtheit in der Bevölkerung und/oder in der entsprechenden Community. Sie haben damit Strahlkraft und übernehmen für andere Monitoringprogramme und -projekte eine Vorbildfunktion.
Die Projekte stellen einen wichtigen Baustein für das bundesweite Biodiversitätsmonitoring dar, beispielsweise durch das Schließen von Erfassungslücken, Bereitstellung von Datengrundlagen für Berichtspflichten und/oder Artenhilfsprogramme.
Mit den Projekten werden gezielt Monitoringansätze weiterentwickelt. Zudem muss bereits im Antrag aufgezeigt werden, wie die Fortführung und langfristige Sicherung der Programme und Projekte nach Projektende gewährleistet werden kann.
Erste Leuchtturmprojekte
Die ersten Leuchtturmprojekte im Überblick:
Im Rahmen dieses Projekts soll die Bereitstellung von Flora Incognita weiterhin sichergestellt und die App kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dabei werden Auswertungsmöglichkeiten und -grenzen von Flora Incognita-Daten ausgelotet, indem sie hinsichtlich ihrer räumlichen, zeitlichen sowie taxonomischen Verzerrung analysiert und robuste Analysefunktionen entwickelt werden. In enger Abstimmung mit den Bundesländern wird darüber hinaus das Verstetigungskonzept für Flora Incognita konkretisiert. Dies alles wird begleitet durch eine intensive Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Antragstellende sind die TU Ilmenau und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. Das Projekt hat eine zweijährige Laufzeit von August 2024 bis Juli 2026.
Der erste „Atlas Deutscher Brutvogelarten“ erschien im Jahr 2014, nach Abschluss des 1. ADEBAR-Projekts (2005–2009). Nach nunmehr 20 Jahren ist eine Neukartierung geplant, wofür das Projekt ADEBAR 2 die zentralen Bausteine entwickeln wird. Dazu gehören der Aufbau einer Infrastruktur, die Erarbeitung methodischer Vorgaben für die Erfassung, die Konzeption und Vorbereitung der Datenflüsse und Datenbanken sowie eine Machbarkeitsstudie zu Vorgaben für die Erfassungsmethodik und Modellierung der Brutvogelverbreitung. Auch dieses Projekt wird begleitet durch Öffentlichkeitsarbeit und Wissenschaftskommunikation. Die Erfassung stützt sich auf ein bundesweites Netzwerk ehrenamtlich tätiger Expert*innen. Avisiert ist ein Abschluss der Kartierarbeiten im Feld 2029 und die Publikation des Zweiten Atlas Deutscher Brutvogelarten im Jahr 2030. Projektträger ist der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA). Das Projekt startete im November 2024 und endet im Juli 2026.
Im Rahmen dieses Projekts soll zunächst die Dateninfrastruktur (BioMe-Framework) umfänglich angepasst und optimiert werden. Dazu gehört auch die Einrichtung von Schnittstellen um die Daten langfristig auch für Landesbehörden verfügbar zu machen. Darüber hinaus werden die Detailinformationen zu den Untersuchungsflächen (Transekten) verbessert und die Daten, unter anderem für die Berechnung eines nationalen „Index der Grünlandschmetterlinge“ ausgewertet. Das Projekt wird durch Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit begleitet und hat eine zweijährige Laufzeit von Januar 2025 bis September 2026. Projektträger ist das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ.
Ausblick auf weitere Projektförderung
Perspektivisch plant das Monitoringzentrum die Förderung weiterer Forschungsprojekte zur Innovation und Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings. Folgende Förderschwerpunkte sind als Rahmen für diese Projekte angedacht:
Folgende Förderschwerpunkte sind geplant:
- Neue Technologien und Methoden für Biodiversitätsmonitoringprogramme
- Stärkung und Integration von Ehrenamt und Citizen Science für das Biodiversitätsmonitoring
- Optimierung und Professionalisierung des Datenmanagements im Biodiversitätsmonitoring